1. Rahmenbedingungen
Der BTM-Kurs Drogenmissbrauch und Suchtgefahr ist ein Angebot für jugendliche Straftäter, die vom Gericht zu einem themenbezogenen sozialen Trainingskurs verurteilt wurden. Der Kurs richtet sich daher an jugendliche Straftäter im Alter von 16 bis 21 Jahren mit Mehrfachauffälligkeiten in Verbindung mit Drogenkonsum, Dealen und anderen Straftaten.
Der BTM-Kurs wird von zwei pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH geplant und umgesetzt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf 8 – 10 Teilnehmer begrenzt.
Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für die Kursteilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom BTM-Kurs zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert. Die Räumlichkeiten werden durch den Auftraggeber (Jugendamt) zur Verfügung gestellt.
Für die angemessene Auseinandersetzung der Jugendlichen mit ihrer Straftat ist es notwendig, dass den Kursleitern des Trainings im Vorfeld die Gerichtsurteile sowie die urteilsbegründenden Unterlagen zu jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für eine Teilnahme am BTM-Kurs ist außerdem, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verstehen und anwenden können.
Das Konzept des BTM-Kurses der Sprungtuch gGmbH wird seit 2015 gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der örtlichen Jugendämter geplant, umgesetzt, evaluiert und verändert.