1. Rahmenbedingungen

Das Sozialkompetenztraining ist ein Angebot für jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 21 Jahren, die vom Gericht zu einem sozialen Trainingskurs verurteilt wurden.

Das Sozialkompetenztraining wird gemeinsam von Mitarbeitern des örtlichen Jugendamtes und pädagogischen Fachkräften von Sprungtuch gGmbH durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Konzept auf 8 – 10 Teilnehmer begrenzt.

Die regelmäßige Teilnahme an allen Veranstaltungstagen ist für alle Teilnehmer Pflicht. Ein Regelverstoß hat eine Abmahnung bzw. den Ausschluss vom Sozialkompetenztraining zur Folge und wird durch das Gericht sanktioniert.

Das Sozialkompetenztraining findet in einem Gruppenraum in der Nähe einer geeigneten Projekt-Umgebung statt, die es den jugendlichen Straftätern ermöglicht, den Treffpunkt des Trainings pünktlich zu erreichen und, nach dem Ende der Abendveranstaltung(en), wieder nach Hause zu kommen.

Für die angemessene Auseinandersetzung der Jugendlichen mit ihrer Straftat ist es notwendig, dass den Kursleitern des Trainings im Vorfeld die Gerichtsurteile sowie weitere, urteilsbegründende Unterlagen zu jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Sozialkompetenztraining ist außerdem, dass die Jugendlichen die deutsche Sprache in Wort und Schrift verstehen und anwenden können.

Das Konzept des Sozialkompetenztrainings von Sprungtuch gGmbH wird seit 2003 gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der örtlichen Jugendämter geplant, umgesetzt, evaluiert und verändert.

2. Ziele

  • Die Jugendlichen setzen sich während des Sozialkompetenztrainings mit ihrer Straftat auseinander.
  • Sie beschäftigen sich außerdem mit weiteren Themen, die inhaltlich einen Bezug zu ihrer Straftat haben.
  • Die Jugendlichen gewinnen dabei Klarheit über ihre aktuelle Lebenssituation und ihre Zukunftsperspektive.
  • Sie lernen Sozial- und Teamkompetenzen kennen sowie praktisch anzuwenden, die sie in ihrem späteren Berufsleben gebrauchen können.

3. Umsetzung

Die Programmstruktur, die Regeln und Rituale des Sozialkompetenztrainings werden den Teilnehmern zu Beginn des Trainings vorgestellt und müssen von diesen in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung akzeptiert werden.

Wesentliches Element des Trainings ist dabei ein Arbeitsprojekt, das an mehreren Tagen hintereinander stattfindet und bei dem die Jugendlichen gefordert sind, ihre persönlichen Sozial- und Teamkompetenzen zu zeigen. Im Anschluss an jeden Projekttag werden dazu die im Vorfeld erarbeitet „Merkmale von Teamarbeit“ in Selbst- und Fremdeinschätzung kritisch überprüft. Die Jugendlichen erhalten dabei Feedback sowohl von den anderen Teilnehmern des Trainings als auch von der Kursleitung.

Neben dem kursübergreifenden Thema Sozial- und Teamkompetenz, dass gegebenenfalls durch Kooperationsaufgaben aus dem Bereich der Erlebnispädagogik verdeutlicht wird, werden außerdem die Themen Gewalt, Drogenkonsum und Sucht sowie der Umgang mit Grenzen bearbeitet.

Zu der Auseinandersetzung mit der eigenen Straftat gehört im Rahmen des Sozialkompetenztrainings auch die Durchführung von 1:1-Konfrontationsgesprächen mit allen Teilnehmern. Im Anschluss an das Konfrontationsgespräch wird gemeinsam mit jedem Jugendlichen ein Persönlichkeitsprofil erstellt.

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4. Evaluation / Qualitätskontrolle

Nach Beendigung des Sozialkompetenztrainings findet eine Auswertung der Maßnahme statt. Die hierbei gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse werden der Leitung des Jugendamtes mitgeteilt. Nach ca. 6 Monaten sollte überprüft werden, ob ein Teilnehmer des Sozialkompetenztrainings erneut straffällig geworden ist.

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