1. Rahmenbedingungen
Das Instrument des Clearings ist ein Angebot des Jugendamtes gemäß § 27 SGB VIII, das sowohl den hilfesuchenden Familien (Antragstellern) als auch dem beauftragenden Jugendamt eine detailliertere Information über den tatsächlichen Hilfebedarf der Antragsteller liefern soll. Das Clearing umfasst im Regelfall eine Dauer von 2 – 3 Monaten und wird, je nach Umfang des Klärungsauftrags, von ein bis zwei pädagogischen Fachkräften (Klärungshelfern) von Sprungtuch gGmbH durchgeführt.
Die Vorgehensweise im Rahmen eines Clearings wurde von Sprungtuch gGmbH in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern abgestimmt und seit 2014 gemeinsam umgesetzt, evaluiert und verändert.